Projekt Verfassung
Vom Volk geschrieben. Für das Volk entschieden.
Die Vollendung der deutschen Demokratie
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist ein historisches Meisterwerk. Es hat uns über Jahrzehnte Frieden, Stabilität und Rechtsstaatlichkeit garantiert. Doch die Verfassungsväter von Herrenchiemsee planten das Grundgesetz 1949 ausdrücklich als ein Provisorium – ein Übergangsdokument bis zur staatlichen Einheit Deutschlands.
Mit der Wiedervereinigung 1990 war der historische Moment gekommen. Doch anstatt dem Souverän – dem deutschen Volk – die Möglichkeit zu geben, sich in freier Entscheidung eine eigene Verfassung zu geben, wurde das Grundgesetz lediglich räumlich ausgedehnt. Das große, in Artikel 146 Grundgesetz festgeschriebene Versprechen an das deutsche Volk blieb bis heute unerfüllt. VisionDeutschland wird dieses Versprechen einlösen.
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Artikel 146, Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandDer Prozess: Wie wir die Verfassung erneuern
Eine neue Verfassung kann nicht von Politikern in Hinterzimmern diktiert werden. Sie muss aus der Mitte der Gesellschaft wachsen. VisionDeutschland schlägt einen rechtlich bindenden, dreistufigen Weg vor, der die maximale Beteiligung der Bürger garantiert:
Der Verfassungsdialog
Einberufung von zufällig ausgelosten, repräsentativen Bürgerräten im gesamten Bundesgebiet. Sie sammeln die drängendsten Fragen unserer Zeit: Direkte Demokratie, Souveränität, Machtbegrenzung und soziale Grundrechte.
Die Versammlung
Wahl einer Verfassungsgebenden Versammlung, bestehend aus Staatsrechtlern, Vertretern der Bürgerräte und gewählten Delegierten. Sie formen die Ideen des Volkes in einen juristisch wasserdichten Verfassungsentwurf.
Der Volksentscheid
Der finale Schritt: Der Souverän entscheidet. Der Verfassungsentwurf wird dem gesamten deutschen Volk zur Abstimmung vorgelegt. Nur eine absolute Mehrheit der Bürger kann ihn rechtskräftig in Kraft setzen.
VisionDeutschland grenzt sich in aller Form von geschichtsrevisionistischen Ideologien ("Reichsbürger" o.ä.) ab. Die Initiierung einer neuen Verfassung gemäß Art. 146 GG ist kein Akt des Umsturzes, sondern der vom Grundgesetzgeber selbst intendierte Weg der rechtsstaatlichen Weiterentwicklung. Dieser Prozess findet ausnahmslos auf dem Fundament der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FdGO) statt. Eine Ablösung des Grundgesetzes erfolgt erst im Moment der demokratischen Ratifizierung einer neuen, menschenrechtsbasierten Verfassung durch das deutsche Volk.
