Für ein gerechtes Land
Strafen verschärfen
Härtere Strafen:
- Keine Bewährung: Bei Sexualstraftaten, insbesondere bei Kindesmissbrauch, darf es keine Bewährungsstrafen geben. Die Täter müssen die volle Härte des Gesetzes spüren.
- Höhere Mindeststrafen: Wir werden die Mindeststrafen für Sexualdelikte deutlich anheben. Das Strafmaß muss die Schwere der Tat widerspiegeln und eine abschreckende Wirkung haben.
- Sicherungsverwahrung: Gefährliche Sexualstraftäter müssen nach Verbüßung ihrer Haftstrafe in Sicherungsverwahrung bleiben, um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen.
- Chemische Kastration: Wir werden die Möglichkeit der chemischen Kastration für Sexualstraftäter prüfen, um Rückfälle zu verhindern. Sofern dies mit den Menschenrechten vereinbar ist.
Präventionsmaßnahmen stärken:
- Frühzeitige Aufklärung: Wir werden Aufklärungsprogramme in Schulen und Kindergärten einführen, um Kinder über die Gefahren von sexuellem Missbrauch aufzuklären und ihnen zu zeigen, wie sie sich schützen können.
- Schulung von Fachkräften: Lehrer, Erzieher und andere Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, müssen für das Thema sensibilisiert und in der Erkennung von Missbrauch geschult werden.
- Stärkung der Beratungsstellen: Wir werden Beratungsstellen für Opfer von sexuellem Missbrauch finanziell und personell besser ausstatten.
Opferschutz verbessern:
- Psychosoziale Betreuung: Opfer von Sexualstraftaten brauchen umfassende psychosoziale Betreuung. Wir werden den Zugang zu Therapie und Beratung erleichtern.
- Schutz vor Tätern: Wir werden die Rechte von Opfern stärken und sicherstellen, dass sie vor ihren Tätern geschützt werden.
- Keine Stigmatisierung: Wir werden Aufklärungskampagnen starten, um die Stigmatisierung von Opfern zu bekämpfen und ihnen Mut zu machen, sich Hilfe zu suchen.
Information
Dieser Bereich wird noch ausgebaut und Erweitert
Phase 1: Gesetzgebung (innerhalb der ersten 12 Monate)
- Härtere Strafen: Gesetzesänderungen zur Verschärfung der Strafen für Sexualstraftäter, insbesondere bei Kindesmissbrauch, werden auf den Weg gebracht. Keine Bewährung, höhere Mindeststrafen und Sicherungsverwahrung sind hier die zentralen Punkte. Die Möglichkeit der chemischen Kastration wird geprüft.
Phase 2: Prävention und Opferschutz (innerhalb von 1-2 Jahren)
- Aufklärungsprogramme: Bundesweite Aufklärungsprogramme in Schulen und Kindergärten werden gestartet, um Kinder über die Gefahren von sexuellem Missbrauch aufzuklären.
- Schulungen: Schulungen für Lehrer, Erzieher und andere Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, werden entwickelt und verpflichtend eingeführt.
- Beratungsstellen: Beratungsstellen für Opfer von sexuellem Missbrauch werden finanziell und personell besser ausgestattet.
Phase 3: Umsetzung und Evaluation (ab dem 2. Jahr)
- Härtere Strafen umsetzen: Die neuen Gesetze zur Strafverschärfung treten in Kraft.
- Opferschutz gewährleisten: Maßnahmen zum Schutz von Opfern vor Tätern werden umgesetzt. Psychosoziale Betreuung wird ausgebaut und der Zugang zu Therapie erleichtert.
- Evaluation: Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst.
Begründung des Zeitmodells:
- Gesetzgebung braucht Zeit: Gesetzesänderungen benötigen Zeit, da sie sorgfältig geplant und im Parlament diskutiert werden müssen.
- Prävention und Opferschutz parallel: Parallel zur Gesetzgebung starten wir die wichtigen Maßnahmen zur Prävention und zum Opferschutz.
- Langfristige Perspektive: Der Kampf gegen Sexualstraftaten ist eine langfristige Aufgabe. Wir werden die Maßnahmen kontinuierlich evaluieren und anpassen, um den bestmöglichen Schutz für unsere Kinder und alle Bürger zu gewährleisten.