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Schutz der Kinder und härtere Strafen für Sexualstraftäter

Der Schutz unserer Kinder hat für uns oberste Priorität. Sexualstraftaten, insbesondere Kindesmissbrauch, sind abscheuliche Verbrechen, die die Opfer ein Leben lang traumatisieren. Wir wollen daher die Strafen für diese Taten deutlich verschärfen und den Opferschutz verbessern.

Härtere Strafen:

  • Keine Bewährung: Bei Sexualstraftaten, insbesondere bei Kindesmissbrauch, darf es keine Bewährungsstrafen mehr geben. Wer sich an Kindern vergeht, muss mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden. Eine Bewährungsstrafe würde die Schwere dieser Verbrechen nicht ausreichend berücksichtigen und den Opfern nicht gerecht werden.
  • Höhere Mindeststrafen: Wir fordern eine deutliche Anhebung der Mindeststrafen für Sexualdelikte. Das Strafmaß muss die Schwere der Tat widerspiegeln und eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Täter haben. Nur so können wir Kinder besser schützen.
  • Sicherungsverwahrung: Gefährliche Sexualstraftäter, die auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, müssen in Sicherungsverwahrung bleiben. So können wir verhindern, dass sie erneut Straftaten begehen und weitere Opfer fordern.
  • Chemische Kastration: Wir werden die Möglichkeit der chemischen Kastration für Sexualstraftäter prüfen, um Rückfälle zu verhindern. Dabei werden wir jedoch sicherstellen, dass diese Maßnahme mit den Menschenrechten vereinbar ist.

Präventionsmaßnahmen stärken:

  • Frühzeitige Aufklärung: Um Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen, müssen sie frühzeitig über die Gefahren aufgeklärt werden. Wir wollen daher Aufklärungsprogramme in Schulen und Kindergärten einführen. Kinder lernen dabei, wie sie sich schützen können und wo sie Hilfe bekommen, wenn ihnen etwas passiert.
  • Schulung von Fachkräften: Lehrer, Erzieher und andere Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, müssen für das Thema sensibilisiert werden. Sie sollen lernen, Anzeichen von Missbrauch zu erkennen und richtig zu reagieren. So können wir sicherstellen, dass Kinder in ihrem Umfeld Schutz und Hilfe finden.
  • Stärkung der Beratungsstellen: Beratungsstellen für Opfer von sexuellem Missbrauch leisten wichtige Arbeit. Wir wollen diese Stellen finanziell und personell besser ausstatten, damit sie mehr Menschen helfen können.

Opferschutz verbessern:

  • Psychosoziale Betreuung: Opfer von Sexualstraftaten brauchen umfassende psychosoziale Betreuung, um das Erlebte zu verarbeiten. Wir wollen den Zugang zu Therapie und Beratung erleichtern, damit die Opfer die Hilfe bekommen, die sie benötigen.
  • Schutz vor Tätern: Wir werden die Rechte von Opfern stärken und sicherstellen, dass sie bestmöglich vor ihren Tätern geschützt werden. Dazu gehören beispielsweise Kontaktverbote und die Möglichkeit, anonym auszusagen.
  • Keine Stigmatisierung: Opfer von Sexualstraftaten werden oft stigmatisiert und schämen sich für das, was ihnen passiert ist. Wir wollen Aufklärungskampagnen starten, um die Stigmatisierung von Opfern zu bekämpfen und ihnen Mut zu machen, sich Hilfe zu suchen.

Verschärfung der Strafen für Cyberkriminalität:

  • Höhere Strafen für schwere Cyberdelikte: Für Cyberangriffe, die großen Schaden anrichten, sensible Daten stehlen oder kritische Infrastrukturen lahmlegen, müssen die Strafen deutlich erhöht werden. Das gilt insbesondere für Angriffe auf Krankenhäuser, Energieversorger oder staatliche Einrichtungen.
  • Bessere internationale Zusammenarbeit: Cyberkriminalität macht nicht an Landesgrenzen halt. Wir brauchen eine bessere internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, um die Täter effektiv verfolgen zu können.
  • Stärkung der Ermittlungsbehörden: Die Ermittlungsbehörden müssen personell und technisch besser ausgestattet werden, um mit der rasanten Entwicklung der Cyberkriminalität Schritt halten zu können. Dazu gehört auch die Ausbildung von Spezialisten für Cybercrime.

Differenzierung zwischen ethischen Hackern und Black-Hat-Hackern:

  • Klare Definition von ethischem Hacking: Wir brauchen eine klare gesetzliche Definition von ethischem Hacking. Ethische Hacker helfen Unternehmen und Organisationen, Sicherheitslücken aufzudecken und zu schließen. Sie handeln im öffentlichen Interesse und richten keinen Schaden an.
  • Schutz von ethischen Hackern: Ethische Hacker dürfen nicht kriminalisiert werden. Wir müssen sicherstellen, dass sie ihre Arbeit legal ausüben können und für ihre Dienste fair bezahlt werden.
  • Förderung von ethischem Hacking: Wir sollten ethisches Hacking fördern, zum Beispiel durch die Unterstützung von Hacker-Konferenzen und die Ausbildung von jungen Talenten.

Zusätzliche Punkte:

  • Prävention: Neben der Strafverfolgung ist auch die Prävention von Cyberkriminalität wichtig. Wir müssen Unternehmen und Bürger besser über die Gefahren von Cyberangriffen aufklären und ihnen zeigen, wie sie sich schützen können.
  • Datenschutz: Der Schutz der Privatsphäre im digitalen Raum ist essenziell. Wir müssen sicherstellen, dass die Strafverfolgung im Bereich Cyberkriminalität nicht auf Kosten des Datenschutzes geht.

Korruption: Ein Vertrauensbruch, den wir nicht dulden werden

Korruption ist ein Krebsgeschwür, das unsere Gesellschaft von innen zerfrisst. Sie untergräbt das Vertrauen der Bürger in den Staat, verzerrt den Wettbewerb und behindert die wirtschaftliche Entwicklung. VisionDeutschland steht für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption. Wir werden die Strafen verschärfen, die Prävention verstärken und die internationale Zusammenarbeit intensivieren, um dieses Übel wirksam zu bekämpfen.

Härtere Strafen für Korruptionsdelikte

Korruption darf sich nicht lohnen. Deshalb werden wir die Strafen für Korruptionsdelikte, insbesondere für Bestechung und Bestechlichkeit im öffentlichen Dienst, deutlich erhöhen. Wer öffentliche Ämter missbraucht, um sich persönlich zu bereichern, muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen. Bei schweren Korruptionsfällen, die großen Schaden anrichten, wird es keine Bewährungsstrafen geben.

Neben Freiheitsstrafen werden wir auch die Vermögensabschöpfung konsequent durchsetzen. Korrupte Beamte und Politiker sollen ihre illegal erworbenen Vermögenswerte nicht behalten können. Wir werden sicherstellen, dass sich Korruption nicht auszahlt.

Prävention: Transparenz und Kontrolle

Neben der Strafverfolgung ist die Prävention von Korruption entscheidend. Wir brauchen mehr Transparenz im öffentlichen Dienst und in der Politik, um Korruption zu erschweren. Dazu gehören:

  • Offenlegung von Nebeneinkünften: Abgeordnete und Beamte müssen ihre Nebeneinkünfte offenlegen, damit Interessenkonflikte sichtbar werden.
  • Transparenz bei Parteispenden: Parteispenden müssen transparent gemacht werden, damit die Einflussnahme von Lobbygruppen aufgedeckt werden kann.
  • Lobbyregister: Wir fordern ein strenges Lobbyregister, das die Aktivitäten von Lobbyisten transparent macht und ihre Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegt.

Darüber hinaus werden wir die Antikorruptionsbehörden personell und finanziell besser ausstatten, damit sie Korruption effektiv bekämpfen können. Whistleblower, die Korruptionsfälle aufdecken, werden wir besser schützen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung und dürfen nicht benachteiligt werden.

Korruption in der Wirtschaft bekämpfen

Korruption ist nicht nur ein Problem im öffentlichen Dienst, sondern auch in der Wirtschaft. Wir werden Korruption in der Wirtschaft stärker bekämpfen, unter anderem durch:

  • Compliance-Regeln: Unternehmen müssen Compliance-Regeln einführen, um Korruptionsprävention zu betreiben und Mitarbeiter für das Thema zu sensibilisieren.
  • Sensibilisierung: Wir werden Unternehmen für das Thema Korruption sensibilisieren und ihnen zeigen, wie sie Korruptionsrisiken minimieren können.

Internationale Zusammenarbeit

Korruption ist ein globales Problem, das wir nur gemeinsam lösen können. Wir werden die internationale Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung verstärken, um die grenzüberschreitende Verfolgung von Korruptionsdelikten zu verbessern.

Fazit

VisionDeutschland steht für eine saubere Politik und eine transparente Verwaltung. Wir werden Korruption mit allen Mitteln bekämpfen und das Vertrauen der Bürger in den Staat stärken. Nur so können wir eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft schaffen.

VisionDeutschland – Phasenplan zur Strafverschärfung

Phase 1: Gesetzgebung (innerhalb der ersten 12 Monate)

  • Härtere Strafen:
    • Sexualstraftaten: Gesetzesänderungen zur Verschärfung der Strafen für Sexualstraftäter, insbesondere bei Kindesmissbrauch, werden auf den Weg gebracht. Keine Bewährung, höhere Mindeststrafen und Sicherungsverwahrung sind hier die zentralen Punkte. Die Möglichkeit der chemischen Kastration wird geprüft.
    • Cyberkriminalität: Einbringung von Gesetzesentwürfen zur Verschärfung der Strafen für Cyberkriminelle, die großen Schaden anrichten, sensible Daten stehlen oder kritische Infrastrukturen lahmlegen.
    • Korruption: Einbringung von Gesetzesentwürfen zur Verschärfung der Strafen für Korruptionsdelikte. Höhere Strafen, keine Bewährung bei schweren Fällen und Vermögensabschöpfung sind die zentralen Punkte.

Phase 2: Vorbereitung der Umsetzung (innerhalb von 1-2 Jahren)

  • Cyberkriminalität: Klare gesetzliche Definition von ethischem Hacking und dessen Schutz. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung.
  • Sexuelle Gewalt: Bundesweite Aufklärungsprogramme in Schulen und Kindergärten zum Thema sexueller Missbrauch. Schulungen für Lehrer, Erzieher und andere Fachkräfte. Finanzielle und personelle Stärkung von Beratungsstellen.
  • Korruption: Mehr Transparenz im öffentlichen Dienst und in der Politik (Offenlegung von Nebeneinkünften, Parteispenden, Lobbyregister). Stärkung der Antikorruptionsbehörden.

Phase 3: Umsetzung und Evaluation (ab dem 2. Jahr)

  • Härtere Strafen umsetzen: Die neuen Gesetze zur Strafverschärfung in allen drei Bereichen treten in Kraft.
  • Evaluation: Die Wirksamkeit der Strafverschärfungen wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst.

Begründung des Zeitmodells:

  • Gesetzgebung braucht Zeit: Gesetzesänderungen benötigen Zeit, da sie sorgfältig geplant und im Parlament diskutiert werden müssen.
  • Parallelmaßnahmen: Parallel zur Gesetzgebung starten wir wichtige Maßnahmen zur Prävention und zum Opferschutz, um die Zeit bis zur Umsetzung der Strafverschärfungen sinnvoll zu nutzen.
  • Langfristige Perspektive: Wir werden die Maßnahmen kontinuierlich evaluieren und anpassen, um die größtmögliche abschreckende Wirkung zu erzielen und die Gesellschaft bestmöglich zu schützen.