Schwangerschaftsabbruch: Ein sensibles Thema, verantwortungsvolle Lösungen
Der § 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland regelt, ist ein komplexes und emotionales Thema. „VisionDeutschland“ tritt für eine sachliche und verantwortungsvolle Debatte ein, die die Selbstbestimmung der Frau achtet und gleichzeitig das ungeborene Leben schützt.
1. Selbstbestimmung der Frau:
Wir stehen uneingeschränkt zum Recht der Frau auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper. Die Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch muss letztendlich bei der Frau liegen, denn sie ist es, die die Konsequenzen dieser Entscheidung in ihrem Leben trägt.
Um Frauen in dieser schwierigen Situation bestmöglich zu unterstützen, setzen wir uns für eine umfassende und ergebnisoffene Beratung ein. Diese Beratung soll alle Optionen aufzeigen – von der Fortsetzung der Schwangerschaft über die Adoption bis hin zum Abbruch. Dabei ist es uns wichtig, dass Frauen alle notwendigen Informationen erhalten, um eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen zu können.
Gerechtfertigte Gründe für einen Schwangerschaftsabbruch:
VisionDeutschland erkennt an, dass es Lebenslagen gibt, in denen ein Schwangerschaftsabbruch eine verantwortungsvolle Entscheidung sein kann. Dazu gehören unter anderem:
- Unzureichende Lebenssituation: Wenn die Frau nicht in der Lage ist, dem Kind ein stabiles und sicheres Umfeld zu bieten, sei es aufgrund von Ausbildung, Studium, finanzieller Notlage oder einer instabilen Partnerschaft.
- Psychische Belastung: Wenn die Schwangerschaft die psychische Gesundheit der Frau stark beeinträchtigt oder eine bestehende psychische Erkrankung verschlimmert.
- Medizinische Indikation: Wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet oder das Kind schwere gesundheitliche Schäden davontragen würde.
- Vergewaltigung: Wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist und die Frau das Kind nicht austragen möchte.
2. Schutz des ungeborenen Lebens:
Wir sind uns der ethischen Dimension des Themas Schwangerschaftsabbruch bewusst. Der Schutz des ungeborenen Lebens ist für uns ein zentrales Anliegen. Wir glauben, dass jedes Kind ein Recht auf Leben hat und setzen uns für eine Kultur des Lebens ein, in der jedes Kind willkommen ist und die bestmöglichen Startbedingungen erhält.
Gleichzeitig wollen wir aber auch die schwierigen Situationen berücksichtigen, in denen sich Frauen befinden können. Wir wollen niemanden verurteilen und setzen auf Verständnis und Unterstützung. Unser Ziel ist es, Frauen in Konfliktsituationen so zu begleiten, dass sie die für sie beste Entscheidung treffen können.
Konkret bedeutet das:
- Herzschlag als Grenze: Wir sehen den ersten nachweisbaren Herzschlag des Embryos als einen wichtigen Meilenstein in der Entwicklung des ungeborenen Lebens an. Ab diesem Zeitpunkt sollte ein Schwangerschaftsabbruch nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich sein, z.B. wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder das Kind schwere gesundheitliche Schäden davontragen würde.
- Förderung von Alternativen: Wir wollen Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch stärker fördern, wie z.B. die Adoption. Wir wollen werdende Mütter, die ihr Kind nicht selbst aufziehen können oder wollen, dabei unterstützen, ein liebevolles Zuhause für ihr Kind zu finden.
- Finanzielle und soziale Hilfen: Wir wollen Frauen, die sich für die Fortsetzung ihrer Schwangerschaft entscheiden, mit finanziellen und sozialen Hilfen unterstützen. Dazu gehören z.B. ein höheres Kindergeld, eine verbesserte Kinderbetreuung und die Förderung von flexiblen Arbeitszeitmodellen.
3. Konkrete Maßnahmen:
Um unsere Vision einer verantwortungsvollen und selbstbestimmten Familienplanung in die Realität umzusetzen, plant VisionDeutschland folgende konkrete Maßnahmen:
- Überarbeitung des § 218 StGB: Wir werden den § 218 StGB überarbeiten und die widersprüchliche Passage zum „Versuch“ streichen. Der Versuch eines Schwangerschaftsabbruchs ist strafbar, aber die schwangere Frau selbst wird nicht wegen Versuchs bestraft. Diese Regelung ist unlogisch und muss korrigiert werden. Unser Ziel ist es, das Gesetz klarer und verständlicher zu gestalten.
- Ausweitung der Beratungspflicht: Wir werden die Fristenregelung beibehalten, aber die Beratungspflicht ausweiten. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen, sollen verpflichtend eine umfassende und ergebnisoffene Beratung in Anspruch nehmen. Diese Beratung soll ihnen helfen, alle Optionen zu verstehen und eine informierte Entscheidung zu treffen.
- Verbesserung der psychosozialen Betreuung: Frauen sollen vor, während und nach einem Schwangerschaftsabbruch die bestmögliche psychologische und soziale Unterstützung erhalten. Wir wollen sicherzustellen, dass sie in dieser schwierigen Zeit nicht allein gelassen werden und professionelle Hilfe erhalten.
- Kostenübernahme mit Lerneffekt: Wir werden die Kostenübernahme für den ersten Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassen sicherstellen. Jede Frau soll unabhängig von ihrer finanziellen Situation Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch haben. Gleichzeitig wollen wir aber auch verdeutlichen, dass ein Schwangerschaftsabbruch keine Dauerlösung sein kann. Bei wiederholten Schwangerschaftsabbrüchen müssen die Kosten daher selbst getragen werden. Dies soll Frauen dazu anregen, verantwortungsvoll mit ihrer Familienplanung umzugehen und auf geeignete Verhütungsmethoden zu achten.
- Schutz vor Gewalt und Zwang: Wir werden die Strafen für Männer verschärfen, die eine Frau zu einem Schwangerschaftsabbruch zwingen oder den Tod des Kindes verursachen. Gewalt gegen Frauen, die sich in einer besonders verletzlichen Situation befinden, ist inakzeptabel und muss mit aller Härte bestraft werden. Wir wollen Frauen in ihrer Selbstbestimmung stärken und sie vor jeglicher Form von Zwang und Druck schützen.
4. Offene Debatte:
VisionDeutschland ist sich bewusst, dass das Thema Schwangerschaftsabbruch viele Menschen bewegt und unterschiedliche Meinungen und moralische Überzeugungen aufeinandertreffen. Wir wollen deshalb eine offene und ehrliche Debatte über dieses sensible Thema führen.
Unser Ziel ist es nicht, eine einheitliche Meinung vorzugeben oder eine bestimmte Position durchzusetzen. Vielmehr wollen wir einen Raum schaffen, in dem alle Perspektiven Gehör finden und respektvoll miteinander diskutiert werden kann.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich an dieser Debatte zu beteiligen. Wir wollen die verschiedenen Positionen und Argumente kennenlernen und gemeinsam nach Lösungen suchen, die im Einklang mit unseren Werten stehen:
- Selbstbestimmung der Frau: Wir wollen die Rechte der Frau stärken und ihr die Möglichkeit geben, frei und selbstbestimmt über ihren Körper zu entscheiden.
- Schutz des ungeborenen Lebens: Wir wollen das ungeborene Leben schützen und eine Kultur des Lebens fördern.
- Verantwortung und Solidarität: Wir wollen Frauen in Konfliktsituationen unterstützen und ihnen helfen, die für sie beste Entscheidung zu treffen.
Wie wollen wir diese Debatte führen?
- Bürgerdialoge: Wir werden Bürgerdialoge veranstalten, in denen Menschen mit unterschiedlichen Meinungen miteinander ins Gespräch kommen können.
- Online-Plattform: Wir werden eine Online-Plattform einrichten, auf der sich Bürgerinnen und Bürger informieren und austauschen können.
- Zusammenarbeit mit Experten: Wir werden mit Experten aus verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten, um eine fundierte Diskussion zu gewährleisten.
Wir sind überzeugt, dass wir durch einen offenen und konstruktiven Dialog gemeinsam zu Lösungen finden können, die den Herausforderungen dieses komplexen Themas gerecht werden.