Produktabbildung Gesetzesvorschlag

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VisionDeutschland: Ehrliche Produktabbildungen – Schluss mit Irreführung!

Verbraucher haben ein Recht auf Ehrlichkeit und Transparenz, besonders wenn es um Lebensmittel geht. Die alltägliche Praxis, Produkte und Gerichte mit stark geschönten, präparierten und oft unrealistischen Bildern zu bewerben, untergräbt dieses Recht. „VisionDeutschland“ setzt sich für ein Ende dieser irreführenden Marketingpraktiken ein. Was auf dem Bild ist, muss auch im Produkt oder auf dem Teller sein – ohne Tricks und Täuschungen.

Gesetz für realitätsgetreue Lebensmittelabbildungen

Problembeschreibung:

Viele Konsumenten kennen die Enttäuschung: Das auf der Verpackung oder der Speisekarte abgebildete Produkt sieht verlockend, groß und perfekt aus. Die Realität auf dem Teller oder in der Packung weicht davon jedoch oft erheblich ab. Burger sind kleiner und weniger ansprechend belegt als auf den Werbefotos von Fast-Food-Ketten, Fertiggerichte enthalten weniger von den prominent dargestellten Zutaten, und Restaurantbilder auf Lieferportalen suggerieren eine Qualität und Portionsgröße, die nicht geliefert wird. Diese Diskrepanz zwischen Werbung und Realität ist nicht nur ärgerlich, sondern eine gezielte Irreführung der Verbraucher.

Unsere Maßnahme: Verpflichtung zur Realitätsnähe

„VisionDeutschland“ wird ein Gesetz einführen, das Hersteller von Lebensmitteln, Restaurants, Lieferdienste und alle anderen Akteure im Lebensmittelvertrieb dazu verpflichtet, ausschließlich realitätsgetreue Abbildungen ihrer Produkte und Gerichte zu verwenden.

  • Verbot von Food-Styling-Tricks zur Täuschung: Die Verwendung von nicht essbaren Hilfsmitteln, digitalen Nachbearbeitungen, die das Produkt wesentlich verändern (z.B. Vergrößerung von Zutaten, Hinzufügen nicht enthaltener Elemente), oder anderen Techniken, die ein falsches Bild des tatsächlichen Produkts erzeugen, wird untersagt. Das abgebildete Produkt muss dem entsprechen, was der Kunde tatsächlich erhält.

  • Klare Richtlinien für Abbildungen: Es werden klare Richtlinien und Standards dafür entwickelt, was als realitätsgetreue Abbildung gilt. Dies kann beispielsweise Vorgaben zur Perspektive, Beleuchtung und zum Arrangement machen, die sicherstellen, dass das Produkt authentisch dargestellt wird.

  • Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für alle Formen der Produktpräsentation:

    • Lebensmittelverpackungen

    • Speisekarten in Restaurants (physisch und digital)

    • Abbildungen auf Online-Bestellplattformen und Lieferportalen

    • Werbeanzeigen (Print, Online, TV)

  • Beispiele für inakzeptable Praktiken (basierend auf gängiger Kritik):

    • Fast Food (z.B. McDonald’s & Co.): Abbildungen von Burgern, die deutlich größer, voller und frischer erscheinen als das tatsächlich servierte Produkt.

    • Große Hersteller: Verpackungsbilder von Fertiggerichten, Müsli etc., die eine Fülle und Qualität von Zutaten suggerieren, die im Inhalt so nicht vorhanden ist (z.B. überproportional viele Früchte auf der Müslipackung).

    • Restaurants und Lieferportale: Hochglanzfotos von Gerichten, die in Bezug auf Portionsgröße, Anrichtung und Frische stark von der Realität abweichen.

  • Durchsetzung und Sanktionen: Zuständige Behörden werden die Einhaltung dieses Gesetzes überwachen. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen, einschließlich Bußgeldern und der Verpflichtung zur Korrektur der irreführenden Abbildungen. Verbraucherschutzorganisationen erhalten erweiterte Klagerechte.

  • Förderung von ehrlicher Produktfotografie: Es können Anreize für Unternehmen geschaffen werden, die sich durch besonders ehrliche und transparente Produktfotografie auszeichnen.

Ziel:

Ziel ist es, das Vertrauen der Verbraucher in Produktabbildungen wiederherzustellen und sicherzustellen, dass Kaufentscheidungen auf einer ehrlichen und realistischen Grundlage getroffen werden können. Unternehmen sollen durch die Qualität ihrer tatsächlichen Produkte überzeugen, nicht durch geschönte Illusionen.

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